BBoard stellt seinen Betrieb ein, Details hier

Neues Carima Forum
Deutsches Mittelalter Rollenspiel in Secondlife


 


  FAQ   Suchen   Mitgliederliste   Benutzergruppen   Registrieren   Profil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesen   Login 

 

Hexenprozesse



 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Neues Carima Forum Foren-Übersicht -> Strafrecht und Fehden
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
fetisch Aeon
Händler


Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Anmeldungsdatum: 22.12.2010
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 27.12.2010, 13:52    Titel: Hexenprozesse Antworten mit Zitat
Was ist eine Hexe?

Eine Hexe ist eine Weissagerin und Zauberin, ein Weib, das mit Hilfe großer Geheimmittel und Geister etwas von der Zukunft weiß und übermenschliche Dinge zu Stande bringen kann, besonders durch einen Bund mit dem Teufel, wie es zur Zeit der Hexenverfolgung verbreitet wurde.

Älteste Geschichte der Hexenprozesse

Dass man solchen Weibsleuten den Prozess machte, war zu verschiedenen Zeiten “normal”. Man dachte, dass es zu allen Zeiten Hexen gegeben habe und bis ans Ende der Zeit geben wird. Komisch ist nur, dass man sie so lange in Ruhe gelassen hat und von ihrem Hauptverbrechen, einem Bund mit dem Teufel, nichts zu wissen schien. Denn erst im Jahr 1276 ist zum ersten Mal die Rede von einem solchen “Bund mit dem Teufel”. Wie die Sache so lange verschwiegen bleiben konnte, ist unerklärlich. Doch hat man das Versäumte eifrig nachgeholt, wie wir nun sehen werden.
Ursprung des Glaubens an Hexerei

Woher stammt denn wohl der Glaube an Hexerei oder Zauberei? Wie alt ist er? Er stammt aus Asien und ist wohl fast so alt, wie die Menschheit. Zumindest reicht er in die ersten schriftlichen Überlieferungen zurück. Wohl jedes Land der zivilisierten und unzivilisierten Erde hatte und hat seine Hexenliteratur und Sagen aller Art über Zauberei. So auch Deutschland; aber deswegen ist es doch völlig unwahr, wenn man behauptet, Deutschland sei das Mutterland dieser traurigen Erscheinung. Deutschland hat allerdings auch in dieser Verirrung nach gewohnter Weise kräftig mitgewirkt.

Die Abart der Zauberei, die wir magischen Unsinn nennen, z. B. Gold machen oder Lebensverlängerungselixiere, die vom Mittelalter an bis in unsere Zeit ihre Scharlatanrolle spielten, sind griechischen Ursprungs und durch die Römer zu uns gekommen. Von dieser Magie finden wir im ganzen alten Testament genau so wenig, wie von dem Glauben an jene Hexerei oder Zauberei, die zu den schauderhaften Hexenprozessen geführt hat.

Es gibt und gab jedenfalls Leute, die den krassesten Hexenglauben aus der heiligen Schrift heraus fanden, und dabei nicht merkten, dass sie ihn selbst hinein trugen. Ein gesunder Blick in die Bibel findet solche krankhaften Vorstellungen nicht. Wie die Römer von den Griechen, so hatten die Griechen von den Persern die Fantasie, das Zauberwesen im Olymp und auf der Erde einzubürgern. Neben den Weisen musste es auch Narren geben. Die Weisen hüllten ihren Glanz in Schatten und die Narren blieben beim Schatten stehen und pflanzten Nachtschatten. Dass man aber in Griechenland das Hexenwesen, Gesetze und Strafverfahren aufbrachte, ist unwahrscheinlich.
Hexerei bei den Römern

Bei den Römern wird die Sache praktischer und handgreiflicher; denn da finden wir Strigen, Lamien und Empusen, was so ziemlich unsere Hexen nach ihren verschiedenen Seiten oder Künsten bedeutet. Aber so weit wie im Mittelalter brachten es die Römer in diesem Stück nicht und hatten daher weder Hexenprozesse noch ähnliche Strafverfahren. Ein schiefes Christentum übertrifft in der Regel das verirrte Heidentum; denn der schrecklichste der Schrecken ist der Mensch in seinem Wahn, der furchtbarste Wahn ist aber der, der an die Stelle einer misshandelten Wahrheit tritt; wie dies der Hebräerbrief so schön und wahr ausdrückt in seinem 6. Kapitel vom 4. bis 8. Vers, oder Christus im Evangelium des Lukas, 11. Kapitel, Vers 24 bis 26.

Von einem einzigen Hexenprozess bei den Römern habe ich gehört. Zur Zeit der Kaiser heiratete Apulejus von Madaura eine Witwe. Der Prokonsul von Afrika, der vielleicht statt der Witwe einen Korb geholt hatte, klagte den Apulejus an, er habe die Witwe durch böse Künste gewonnen. Apulejuf aber bewies, dass man eine Witwe ohne böse Künste zur Frau bekommen könne und zeichnete den ganzen Unsinn einer solchen Anklage so, dass er frei gesprochen wurde.

Hexen und Christentum
Im Neuen Testament gibt es keine Hexen

So glücklich wäre es ihm später in vielen Ländern Europa’s nicht ergangen. Wie hier die Christen das Hexenwesen ansahen, das werden wir weiter unten erfahren. Nur das sei hier schon bemerkt: weder das neue Testament, noch die Kirche, weder die schriftliche, noch die mündliche Tradition der Christenheit kennen das später auftauchende Hexen- und Zauberwesen. Die Kirchenväter eiferten gegen solchen Wahn und die christliche Gesetzgebung unter den Kaisern trat ihm strafend entgegen: man sah ihn als etwas Heidnisches an und danach wurde er verurteilt. Die Kirche aber bediente sich zur Unterdrückung solcher Reste des Heidentums bis ins 13. Jahrhundert keiner anderen Mittel als der Belehrung, der Disziplinarstrafen bis zur Exkommunikation und nie stellte sie eine Verfolgung in jener Zeit an, noch forderte sie blutige Bestrafung vom weltlichen Arm. Das geht aus den Akten der damaligen Provinzialsynoden hervor.
Willkürliche Verfolgung der Hexen im Frühmittelalter

Anders war es damals mit der bürgerlichen Gesetzgebung. Da gab es verschiedene strenge Gesetze und Strafen gegen Zauberei. Das sinkende Haus der Merowinger hat sich auch in diesem Punkt ein trauriges Gedächtnis bewahrt. Die Königin Fredegund verliert während einer Epidemie zwei Söhne und ließ sich einreden, ihr verhasster Stiefsohn Chlodwig habe seine zwei Stiefbrüder durch die Zauberei eines Weibes aus dem Weg geräumt. Unter den Qualen einer langwierigen Folter gestand das Weib natürlich, was man wollte und der König Chilperich gab nun auch seinen Sohn Chlodwig der Rache seines Weibes preis. Der Prinz wurde erstochen und das Weib trotz ihres Widerrufs lebendig verbrannt. Eben diese Fredegund ließ den Majordomus so foltern, dass er an den Folgen daran bald starb, weil sie wieder einen Sohn verlor und nun etliche Weiber mittels der Folter zu dem Bekenntnis gebracht hatte, dass sie den Prinzen durch Zauberkünste für das Wohlergehen des Majordomus geopfert haben.

Allerdings wurden im fränkischen Reich zu jener Zeit die Zauberer erdolcht, verbrannt, gerädert oder enthauptet, aber nicht auf Grund einer Strafordnung oder Gesetzgebung, sondern infolge der Laune der Machthaber. Die fränkische Praxis danach war viel besser als die der Merowinger.

Schon in der lombardischen Gesetzgebung, die älter ist, als die Gesetze Karl’s des Großen, steht der bemerkenswerte Satz: “Niemand erlaube sich, die Leibeigene eines Anderen, weil sie eine Hexe ist, zu töten, da ein Christ es niemals für möglich halten darf, dass ein Weib einen lebenden Menschen verzehren kann.”

Die karolingische Zeit bis zum Hervortreten der Hexenprozesse
Gesetze gegen die heidnische Hexenverfolgung

Der Klerus dieser Periode zeichnet sich nicht durch hohe Gelehrsamkeit aus, aber er versuchte, seine beschränkten Kreise mit Eifer und Liebe auszufüllen und darin ging auch der große Kaiser Karl Hand in Hand mit ihm. Es war eine richtige, später leider wieder verwischte, Aufklärung, wenn seine Kapitularien anerkannten, das so genannte Hexen- und Zauberwesen sei heidnischer Aberglaube. So lesen wir, um nur ein Beispiel anzuführen, in einer seiner Verordnungen: “Glaubt jemand, vom Teufel betrogen, nach heidnischer Weise, ein Mann oder ein Weib sei eine Hexe und esse Menschen und verbrennt er sie deshalb und gibt ihr Fleisch zum Verzehren, soll er am Leben bestraft werden.”

Die Zauberer wollte er eingezogen wissen, um sie zu belehren und zu bessern und nur, wenn sie hartnäckig auf ihrem Unsinn beharren, soll man sie mit Gefängnis, aber ja nicht am Leben strafen. Ein Aachener Konzil jener Zeit erklärt: “Wenn jemand glaubt, es stehe in der Gewalt eines Anderen, dass ohne die Einwirkung des Schöpfers seine Gestalt verändert wurde, so ist er ungläubiger als ein Heide.”
Rückschritte im Spätmittelalter

Man sieht, welch große Rückschritte spätere Zeiten in dieser Sache gemacht haben, so dass man diejenigen für ungläubiger als die Heiden hielt, die der Hexenriecherei nicht beipflichten wollten. Es geht eben im Großen wie im Kleinen, im Individuen- wie im Völkerleben: Ebbe und Flut im Guten und Schlimmen wechseln auch im sittlichen und intellektuellen Leben einander ab. Dagegen setzte der byzantinische Kaiser Leo, hundert Jahre nach dem abendländischen Kaiser Karl, die Todesstrafe auf alle angeblichen Zauberübungen. Noch 400 Jahre lang kamen im Abendland fast keine Hinrichtungen von Zauberern und Hexen vor und die wenigen, die vorkamen, waren ungesetzlich, ja der alte Hexenglaube schien sich zu vermindern. Schön und wahr sagt Soldan: “Mit einem gewissen Gefühl der Befriedigung dürfen wir Abschied nehmen von dem Zustand der Dinge im Abendland, wie er dem Schluss des 12. Jahrhunderts entgegen geht.

Wie schwer auch immer die Übel seien, die in anderer Hinsicht diese Zeit belasten, in einem Stück ist es besser geworden. Die Blutgesetze der christlich-römischen Kaiser sind vergessen; Staat und Kirche haben sich verbunden zu ernster, aber menschlicher Zucht für den bösen Willen oder die Torheit; Konzilien und Lehrer haben manchen althergebrachten Irrtum bekämpft und wenn auch nicht dem Zauberglauben überhaupt, doch dem Hexenglauben so viel Boden abgerungen, dass dieser in der Folgezeit nur fast schrittweise das Verlorene wieder erwerben kann. Nur am Hof von Byzanz vollendet sich zu blutiger Konsequenz, was Konstantin und seine nächsten Nachfolger in glücklicher Halbheit gelassen hatten.”

Beginn und Verlauf der Hexenprozesse

Aus den Resten altheidnischen Aberglaubens bildet sich der neuheidnische Aberglaube und wird vollständiger und schrecklicher. Das Wetter machen, Gestalt verändern, Krankheiten anhängen, unbegreifliches Kurieren und dergleichen hatte sich infolge allerlei Ketzerein und deren grausamen Verfolgungen erst zum Wahn eines Teufelsbundes ausgebildet und dieser sich bald zum Aberglauben der Teufelsbuhlschaft gesteigert. Das erste Beispiel soll im Jahr 1275 in Toulouse vorgekommen sein. Unter den dort lebendig Verbrannten war auch die sechsundfünfzigjährige Angela, Herrin von Labarthe. Sie gestand, ohne Zweifel auf der Folter oder im Angesicht der Folter, sie habe jede Nacht fleischlichen Umgang mit dem Satan gepflogen und daher ein Ungeheuer mit Wolfskopf und Schlangenschwanz geboren, zu dessen Ernährung sie in jeder Nacht kleine Kinder habe stehlen müssen. Doch minderten sich in Frankreich die Hexenprozesse wieder, noch bevor sie in Deutschland in ihrer größeren Ausdehnung auftreten.

Und hier hat die Kirche das unstreitige Verdienst wahrer Aufklärung; denn schon Papst Alexander IV. (1254-1261) versuchte, durch seine Verordnung das zu weit Gehen der Inquisition zu beschränken, einen geordneten Rechtsgang herzustellen und möglichste Milde eintreten zu lassen. Die Synode von Langres aber im Jahre 1404 trat dem Hexenwahn entschieden entgegen, indem sie nicht Strafen, sondern Belehrung und Disziplin für solche Vorkommnisse vorschrieb und sie als Betrügereien darstellte. Zugleich war es sehr klug, sehr milde Büßungen aufzustellen und dem Glauben entgegen zu wirken, dass der Mensch, der sich dem Teufel ergeben habe, durch keine Reue und Buße mehr dem Teufel entrissen werden könne.
Ab dem 15. Jahrhundert wird es "sehr ungemütlich"

Bis in das 15. Jahrhundert kamen, wie Wächter sagt, in Deutschland wohl hier und dort Prozesse wegen Zauberei vor und wurden Zauberer und Zauberinnen verurteilt. Vom Ende des 15. Jahrhunderts an ist Deutschland von einer wahren Hexenepidemie ergriffen. Da die Bulle Innozenz VIII. Vom 5. Dezember 1484 und später das Buch “Der Hexenhammer” erschienen, so wollte man kurzweg diesen beiden die Schuld aufbürden, was aber historisch falsch ist. Denn der volle Wahn war bereits da und die Deutschen berichteten so an den Papst, wie er denn richten musste.

Der "malleus maleficarum" während der Hexenverfolgung

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts gab es schon Hexenverfolgungen. Während dieser Zeit waren für Oberdeutschland Heinrich Krämer (Institor) und Jakob Sprenger, Professoren der Theologie, als Wächter und Richter der Ketzerei bestellt. Diese beiden verfassten den “Malleus maleficarum”, den Hexenhammer, im Jahr 1487, ein Werk, das sich durch die Behauptung, Hexereien nicht zu glauben, sei die größte Ketzerei, hinlänglich charakterisiert (neueren Forschungen zufolge war Sprenger nicht an der Verfassung des Hexenhammers beteilitgt. Kramer hatte Sprengers Namen nur dazu benutzt, um die Auflage zu steigern. Im Wirkungskreis Sprengers hat Kramer das Buch ohne Sprengers Namen herausgegeben, damit diesem der Missbrauch nicht auffiel).

Man wird darin belehrt, dass es mit dem Zauberwesen seine volle Richtigkeit habe; warum das weibliche Geschlecht sich diesem Verderben vorzugsweise hingebe, der Unsinn der Incuben und Succuben festgesetzt. Folgen sodann Widerlegungen vernünftiger Einwände, z. B. Warum die Hexen nicht reich werden? Weil der Teufel zur Schmach des Schöpfers den Menschen so billig wie möglich aquirieren will. Warum die Hexen den Fürsten nicht schaden? Weil sie mit den Fürsten in guten Vernehmen bleiben wollen.

Der zweite Teil des Hexenhammers beschreibt die Aufnahme der Zauberer, ihr Gelöbnis, ihre Sünden und bösen Künste. Die kirchlichen Heilmittel gegen Zauberschäden. Der dritte Teil behandelt das gerichtliche Verfahren. Wie dieses beschaffen war, lässt sich daraus schon schließen, dass bereits beinahe Jedermann überzeugt war, dass Hexerei eine ganz ausgemachte, furchtbare Sünde sei, zu deren Entdeckung und Bestrafung jedes Mittel, ja jeder Kniff und jede Grausamkeit benutzt werden dürfe und müsse. Der römische Kaiser Maximilian I. gab den Verfassern des Hexenhammers ein Patent und die theologische Fakultät in Köln genehmigte und bestätigte das Buch, wenn auch mit einiger Zurückhaltung.

Ungerechtigkeiten während den Hexenprozessen

Nun schien alles in Ordnung und zu Recht zu bestehen: der Wahn hatte sich eine legale Uniform angelegt und die Hexerei wurde für ein Ausnahmeverbrechen erklärt und danach behandelt. Hat man sich durch den Unsinn der zwei ersten Teile des Hexenhammers durchgearbeitet, so empört der dritte Teil geradezu jedes Rechtsgefühl. Hierfür nur ein Beispiel: Weil die Hexen oft aus Furcht vor der Todesstrafe nicht bekennen wollen, so werden allerlei Vorschläge gemacht, wie man ihnen versprechen könne, dass sie am Leben bleiben dürfen, wenn sie gestünden, ohne dass man dieses Versprechen halten müsse; es könne z. B. Ein Richter dieses Versprechen ablegen und dann das Todesurteil durch einen anderen Richter fällen lassen! Ein ganzes Buch könnte man allein darüber schreiben, was man nun für Verbrechen entdeckte und weil sie von den Angeklagten, wenn auch nur durch die fürchterlichen Qualen erpresst, eingestanden worden waren, geglaubt und bestraft wurden.

Mit Schmerz und Unwillen wendet man sein Auge ab von dem schrecklichsten der Schrecken, vom Menschen in seinem Wahn. Es gibt kaum einen Unsinn oder ein grausiges und schmutziges Fantasiestück, das nicht zu einem Bild entworfen und als Wahrheit ausgegeben worden wäre. Es schützte kein Alter, kein Geschlecht, kein Stand, keine Tugend, so dass man jetzt mit Recht sagen kann: “Da musste die Hölle im Spiel sein, eine solche Verblendung und Wut kann nur satanisch sein, eben weil an der Hexerei nichts war, zumindest nichts Reales; wenn man auch zugibt, dass zu allen Zeiten Hexereiversuche gemacht worden sind. So wenig, wie ich gewisse, zu Protokoll genommene, und wie man sagte, einbekannte Verbrechen dem Leser vorführen mag, weil sie dem Verstand der Menschheit zur Schmach gereichen, so wenig mag ich die unglaublich grausamen, ekelhaften und schamlosen Qualen und Torturen bei den Hexenprozessen jener Zeit verzeichnen, weil sie dem Herzen der Menschheit zur Schande gereichen. Können Jahrhunderte so tief fallen? Kann die Menschheit bis zu solchem Grad entwertet werden? Alle Leiden und Plagen, die über den Einzelnen oder ganze Völker ergehen, haben zuletzt ihren Sinn, Zweck und Nutzen; was aber gewann man durch die Hexenprozesse? Bis jetzt noch nicht einmal so viel, dass wir vor ähnlichen Erscheinungen ganz sicher sein können.

Zweifelhafte Überführungen der Hexen

Zwischen der ersten Einkerkerung der Hexe bis zu ihrem letzten Atemzug liegt ein unbeschreiblicher Weg voll Jammer und Elend. Ist es da ein Wunder, wenn selbst die Unschuld zusammenbrach und man alles zu Protokoll bekam, was man wünschte, wie z. B. Kinder von 7 bis 11 Jahren angaben, wie oft sie vom Teufel ein Kind bekommen haben. In wahrer Monomanie suchte und fand man. Bald schlug sich dazu noch Rache, Feindschaft, Wolllust und Habgier; denn Leib und Seele, Gut und Habe der Hexen waren verfallen und dem Raub vollständig preisgegeben. In allen Ländern lief es voll von Spähern: wen man wollte, zog man ein und wer eingezogen war, musste um jeden Preis überführt werden. Sah die eingezogene Person dem Richter in die Augen, so las er darin den Teufelsspuk; sah sie ihm nicht in die Augen, so war sie verdächtig; schlief sie lange, so war das ein Beweis, dass sie die Nacht über bei einem Hexentanz war; war sie traurig, so deutete das auf ihr Verbrechen hin; war sie heiter, so hatte das der Teufel bewirkt; ob sie erschrocken oder gefasst war bei ihrer Verhaftung – beides bezeugte ihre Schuld; hatte sie früher kein ganz ehrbares Leben geführt, so war das ein Beweis ihres Bundes mit dem Teufel; hatte sie bisher ehrbar und fromm gelebt, so war das nur ein Mittel zur Verheimlichung jenes Bundes gewesen; gestand sie, so musste sie elend sterben; gestand sie nicht, so musste sie sich zu Tode foltern lassen oder schließlich an Leib und Seele ganz gebrochen zum falschen Geständnis und dann erst zum Tode bringen lassen.

Die Schande der Hexenprozesse

Die Hexenprozesse und ihre unvertilgliche Schmach kann kein Land dem anderen, kein Glaube dem anderen, kein Stand dem anderen in die Schuhe schieben; denn er wütete in allen europäischen Ländern; er war in katholischen wie in nicht-katholischen Ländern zu Hause; der Theologe, Philosoph, Jurist, Arzt, Bürger und Bauer war von diesem Wahn ergriffen wie die untersten Volksschichten. Es sei mir erlaubt, die vor mir liegenden Berichte über jene Justizmorde einzelner Länder zu übergehen. Zu tausenden fielen solche Opfer in Deutschland. Nur zwei Bemerkungen, weil historisch wahr und beachtenswert, muss ich machen: Württemberg und Schwaben hatten verhältnismäßig die wenigsten Hexenprozesse und scheint sie am mildesten behandelt zu haben, und die traurigste Zeit Deutschlands, die des 30jährigen Krieges, zeigt die vollste, schrecklichste Ausdehnung der Hexenprozesse in den deutschen Ländern.

Das Ende der Hexenprozesse

Je schwerer die Krankheit, desto schwerer die Kur und desto länger die Leiden und Nachwehen. War man darüber einig, an der Hexerei dürfe nicht gezweifelt werden, so fehlte es natürlich in keinem Land an gelehrten und ungelehrten Leuten, die mit Schrift und Wort Beweise aller Art für den Hexenglauben vorbrachten; denn was kann Menschensinn und Unsinn nicht beweisen? Und doch wie vielen gut Denkenden mag das Herz geblutet haben, wie vielen Verständigen der Ärger fast unerträglich geworden sein bei solchen Wutausbrüchen der Menschheit! Aber wer wollte es wagen, Widerspruch zu erheben? Wer konnte hoffen, diesen Höllenstuhl zu vernichten? Es musste lange anstehen, bis der Mann kam, der so etwas unternehmen und die Zeit so weit war, dass sie so etwas erfassen konnte.

Mutige Männer gegen die Hexenprozesse

Der erste Ehrenmann, der gegen das Unheil seiner Zeit und früherer Jahrhunderte auftrat, war der Jesuit Friedrich Spee, geboren im Jahr 1595 aus einer heute noch am Niederrhein blühenden Familie, dem adligen Geschlecht von Langenfeld, auch ein namhafter Dichter. Wohl hatte ein Priester vor ihm, Cornele Loss, gestorben in Mainz im Jahr 1593, gegen das Hexenwesen geeifert und auch ein Zeit- und Ordensgenosse Spee’s, der Jesuit Adam Tanner (gestorben 1632), sich dagegen gewendet. Aber den eigentlichen Kampf dagegen eröffnete Spee mit seiner Schrift: “Cautio criminalis, oder ein zu dieser Zeit notwendiges Buch an die Magistrate Deutschlands, dann auch sehr nützlich zum Lesen für Räte und Beichtväter der Fürsten, Inquisitoren, Richter, Advokaten, Beichtväter der Angeklagten, Prediger und Übrige.” Das Buch erschien erstmals in Rinteln im Jahr 1631.

Leibnitz erzählt uns von Spee: “Dieser große Mann verwaltete in Franken das Amt eines Beichtvaters, als im Bambergischen und Würzburgischen viele Personen wegen Zauberei verurteilt und verbrannt wurden. Johann Philipp von Schönborn, später Bischof zu Würzburg und zuletzt Kurfürst von Mainz, lebte damals in Würzburg als junger Canonicus und hatte mit Spee eine vertraute Freundschaft geschlossen. Als nun einst der junge Mann fragte, warum wohl der ehrwürdige Vater ein graueres Haupt habe, als seinen Jahren gemäß sei, antwortete dieser, das rühre von den Hexen her, die er zum Scheiterhaufen begleitet habe. Hierüber wunderte sich Schönborn und Spee löste ihm das Rätsel folgendermaßen: Er habe durch alle Nachforschungen in seiner Stellung als Beichtvater bei keinem von denjenigen, die er zum Tod bereitete, etwas gefunden, woraus er sich hätte überzeugen können, dass ihnen das Verbrechen der Zauberei mit Recht wäre zur Last gelegt worden.

Einfältige Leute hätten sich auf seine beichtväterlichen Fragen, aus Furcht vor wiederholter Tortur, anfänglich allerdings für Hexen ausgegeben, bald aber, als sie sich überzeugten, dass vom Beichtvater nichts zu besorgen sei, hätten sie Zutrauen gefasst und aus ganz anderem Ton gesprochen. Unter Heulen und Schluchzen hätten Alle die Unwissenheit oder Bosheit der Richter und ihr eigenes Elend bejammert und noch in ihren letzten Augenblicken Gott zum Zeugen ihrer Unschuld angerufen. Die häufige Wiederholung solcher Jammerszenen habe einen so tiefen Eindruck auf ihn gemacht, dass er vor der Zeit grau wurde. Als Schönborn mit Spee immer vertrauter geworden war, gestand ihm dieser, dass er der Verfasser der “Cautio criminalis” sei. In der Folge wurde Schönborn Bischof und Reichsfürst und so oft eine Person der Zauberei bezüchtigt wurde, zog er, eingedenk der Worte des ehrwürdigen Mannes, die Sache vor seine eigene Prüfung und fand sie von jenem ausgesprochenen Warnungen nur allzu begründet. So hörten in jener Gegend die Menschenbrände auf.”

Die letzten Opfer der Hexenprozesse

So schnell aber leider doch noch nicht: die Katholiken verbrannten in Würzburg die Nonne Maria Renata, Subpriorin des Klosters zu Unterzell, als Hexe im Jahr 1749; in Quedlinburg wurde im Jahr 1750 eine Frau als Hexe erwürgt und dann verbrannt, im Jahr 1783 wurde ein Mädchen im protestantischen Glarus wegen Zauberei hingerichtet; 1793 zwei Weiber als Hexen im Posenschen verbrannt. Bis jetzt und hoffentlich auf immer der letzte Fall. Spee musste sein Buch im Dunkel der Anonymität erscheinen lassen. Er bekämpft darin nicht die Hexerei als Wahn, sondern das Verfahren dabei. Er geißelt übrigens auch den Aberglauben des Pöbels und dessen Gehässigkeit, die Habsucht, Unwissenheit und geistige Unselbstständigkeit der Richter, den Leichtsinn der Fürsten, die Beschränktheit und den Fanatismus der Geistlichen, die Trüglichkeit der so genannten Indizien, die Ungemäßheit und Fabelhaftigkeit der angeblichen, teils abgefolterten, teils überlieferten Tatsachen, die Grausamkeit der Tortur und überhaupt die Unregelmäßigkeit und Nichtigkeit des ganzen Verfahrens. Spee starb in Trier im Jahr 1635, ein Opfer seiner Menschenliebe in der Verpflegung verwundeter und kranker Franzosen.

Nach Spee gebührt die Ehre wahrer Aufklärung dem protestantischen Professor Christian Thomasius, geboren in Leipzig am 1. Januar 1655. der Hexenprozesse und Folter kräftig bekämpfte. Ihm reiht sich Balthasar Bekker, reformierter Pastor in Amsterdam, mit seinem 1691-1693 erschienen berühmten Werk “Bezauberte Welt” an, nur dass er vom rationalistischen Standpunkt aus die Sache damit abmacht, dass er die Existenz des Teufels gänzlich leugnet, wogegen Goethe richtig bemerkt, dass nicht leicht eine Lehre so deutlich, wie die vom Teufel in der heiligen Schrift ausgesprochen sei. Doch hierüber weiter unten.

Auch Peter Bayle verdient als Bekämpfer des Aberglaubens genannt zu werden und doch gibt er die Realität der Zauberei zu und spricht über ihre Strafwürdigkeit. Indessen verschwanden die Hexengräuel in Deutschland, wie überhaupt in Europa. Aber schreckliche Nachzuckungen erfolgten noch bis in unsere Tage hinein durch Pöbelwahn und Pöbeljustiz. Und leider gibt es Gebildete und Ungebildete, die noch an die Realität der Zauberei steif und fest glauben. In so fern ist es wahr, was Soldan zum Schluss seines Buches “Geschichte der Hexenprozesse” S. 286 sagt, es könne wieder so weit kommen, dass Pöbelhaufen die Obrigkeiten zwingen, nach der Carolina Recht zu sprechen.

Quelle: http://www.deutschland-im-mittelalter.de/ernaehrung.php
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Neues Carima Forum Foren-Übersicht -> Strafrecht und Fehden Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Tags
Adam, Chat, Deutschland, Essen, Familie, Ford, Frankreich, Griechenland





Powered by phpBB 2.0.23 © 2001, 2002 phpBB Group Theme Designed by Team 101 Designs
BBoard.de bietet Ihnen ein Kostenloses Forum mit zahlreichen tollen Features

Impressum | Datenschutz