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Das Faustrecht



 
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Anmeldungsdatum: 22.12.2010
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BeitragVerfasst am: 27.12.2010, 13:03    Titel: Das Faustrecht Antworten mit Zitat
Zu dem Sittengemälde jener rohen Jahrhunderte gehört auch die Einführung der Befehdungen oder des Faustrechtes, nach dem jeder, der Beschwerden gegen einen anderen hatte, mit eigener Faust sich Genugtuung verschaffen konnte. Wer in unseren Zeiten von jemandem beleidigt wird, der geht vor den Richter und findet Hilfe; so war es auch noch bei den Franken unter Karl dem Großen; aber bald nach ihm wurde es anders. Jeder Edelmann wollte sich da selbst mit dem Schwert sein Recht erkämpfen und so entstanden tausend kleine Kriege, denen keine Gewalt, nicht mal der Kaiser, mehr Einhalt gebieten konnte.

Die Anfänge des Faustrechts

Ludwig der Deutsche erlaubte seinen größeren Vasallen, Burgen oder feste Schlösser gegen die Einfälle der Sorben, der Böhmen und anderer feindlicher Nachbarn anzulegen. Unter den nachherigen schwachen Kaisern missbrauchten sie bald diese kleinen Festungen zu Kriegen unter sich selbst. Herzöge, Grafen, Edelleute fielen einander feindlich an und machten ihre Streitigkeiten mit Feuer und Schwert, mit Plündern und Gefangennehmen, mit Mord und der Beraubung tausend Unschuldiger aus.

Die Auswirkungen des Faustrechts

Die Ankündigung der offenen Fehde (des offenen Krieges) geschah entweder förmlich durch einen Trompeter, oder wenn Misshelligkeiten durch einen Wortwechsel entstanden, durch das Hinwerfen eines Handschuhes. Wurde dieser von dem Gegner aufgehoben, so fingen alsbald die Feindseligkeiten an. Sie schlugen sich entweder persönlich, was denn ein bloßer Zweikampf war, oder sie rückten mit Ross und Mann gegeneinander zu Felde, belagerten und bestürmten sich in ihren Burgen, zerstampften mit ihren Rossen die Äcker und Saaten des Landmannes und hausten übel in dessen Wohnungen. Das Unwesen nahm schnell überhand. Jeder Edelmann hatte seine besondere Fehde, sogar die Bischöfe und Äbte schlugen sich durch ihre Vögte (Güterverwalter) herum, und alle 3 Kilometer wütete ein anderer Krieg.

Die Kaiser hatten so wenig Ansehen, dass sie diesem gesetzlosen Zustand, diesem Zurückschreiten in die Wildheit nicht mehr Einhalt gebieten konnten.

Die Geistlichkeit dämmt das Faustrecht ein

Erst als sich die friedliebende Geistlichkeit darein legte, wurde es etwas besser. Sie nahm anfangs nur den Sonntag als Ruhetag in Schutz und setzte fest, dass von Sonnabend um 9 Uhr bis Montags um Mittag keine Feindseligkeiten verübt werden sollten. In der Folge wurde von einigen burgundischen Bischöfen ein Brief bekannt gemacht, der, nach ihrer Versicherung, vor ihren Augen vom Himmel gefallen war und worin geschrieben stand, dass vier Tage in der Woche, von Mittwoch Abends bis Montag früh, sich niemand unterstehen sollte, seinen Gegner feindlich anzugreifen: wer diesem Gebot zuwider handelte, der sollte in den Bann kommen.

Hier tat nun einmal der Aberglaube und die Furcht vor dem Kirchenbann eine gute Wirkung. Die kampflustigen Ritter behielten nur drei Tage, sich miteinander herum zu tummeln und der eingerissene Unfug, der unter Ludwig dem Kind am weitesten gegangen war, ließ etwas nach unter Konrad II., der den Gottesfrieden bestätigte, (so nannte man jenen viertägigen Waffenstillstand in jeder Woche.)

Rudolf von Habsburg lässt die Raubritter hinrichten

Nach dem Tode Heinrichs V. (1125) wurde aber das Übel ärger als jemals zuvor. Die Edelleute legten Raubschlösser beinahe auf allen Bergen, Hügeln und Felsen an. Sie überfielen die Städte, plünderten die Dörfer, lauerten den vorüberziehenden Kaufleuten auf und wurden förmliche Straßenräuber. – Noch 150 Jahre lang rasten sie auf solche Weise fort, bis unter den mannhaften Kaiser Rudolph von Habsburg, der eine gute Anzahl solcher Raubgrafen und Edelleute, allen anderen zum abschreckenden Beispiel, an hohe Galgen aufknüpfen und ihre Burgen zerstören ließ, worauf endlich eine Zeit lang Friede wurde.

Quelle: http://www.deutschland-im-mittelalter.de/ernaehrung.php
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