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Die Todesstrafen



 
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Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Anmeldungsdatum: 22.12.2010
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 27.12.2010, 16:46    Titel: Die Todesstrafen Antworten mit Zitat
Enthaupten

Der grundlegende Unterschied zwischen der Enthauptung und anderen Tötungsarten wie Hängen, Verbrennen, Ertränken und Lebendigbegraben bestand darin, dass nicht den Naturkräften die Tötung des Verbrechers überlassen wurde, sondern von menschlicher Kraft und mit handgefertigten und geführten Instrumenten.

Hierbei sagte die Verordnung, dass der Verurteilte deutlich in zwei nicht zusammen hängende Stücke gehackt werden musste, doch da das zum Vollzug der Strafe meistgebrauchte Instrument ein Schwert war, war es sehr schwierig für den Henker, genau zwischen zwei Halswirbel des in der Regel vor ihm knienden Delinquenten zu treffen, und so kam es häufig vor, dass noch ein zweites Mal nachgeschlagen werden musste, was dem Verurteilten natürlich besondere Qualen bescherte.

Aus diesem Grunde wurde später oft das Richtschwert durch das Beil ersetzt und der Verurteilte musste nun seinen Kopf bzw. Hals auf einen Block legen, so dass der Henker besser treffen konnte.

Strafrecht Enthaupten lehnswesen.de
Lebendigbegraben

Das Lebendigbegraben war eine Strafe, die nur bei Kindesmord angewandt wurde.

Trotzdem fand diese Strafe auch gelegentlich für andere Verbrechen Anwendung und zwar hauptsächlich bei Frauen und Männern, die das Verbrechen der Unzucht begangen hatten. Bei dieser Hinrichtungsart wurde der Täter lebendig und gefesselt in eine am Galgen ausgehobene Grube gelegt und diese über ihm zugeschüttet. Um eine Wiederkehr des Gerichteten zu erschweren, legte man ihn, wie bei einem Selbstmörder, mit dem Gesicht nach unten und häufte über seinem Grab Dornengestrüpp auf.

Lag der Delinquent auf dem Rücken, so steckte man ihm ein Rohr in den Mund, nicht um ein Atmen zu ermöglichen, sondern um der Seele die Möglichkeit zu geben, auszufahren.
Pfählen

Das Pfählen gilt als eines der grausamsten Todesarten jener Zeit. Wahrscheinlich aus dem Abendland stammend, hielt diese Methode in Europa Einzug, um den Zuschauern etwas zum gaffen zu bieten. Dem komplett nackten Verurteilten wurd ein mit Fett eingeschmierter Pfahl in den Darm oder die Vagina eingeführt. Durch Aufstellen von eben diesem, wurde ein qualvoller Tod aufgrund der körperlichen Schwerkraft , durch das Durchbohren des Körpers herbeigeführt. Die oft tagelang dauernde Prozedur, wurde jedoch nicht allzuoft angewendet.

Strafrecht Pfählen lehnswesen.de
Rädern

Das Rädern war eine Strafe, welche ausschließlich an Männern vorgenommen wurde. Es galt als ehrloseste Form der Strafe und wurde nur bei Mördern oder Majestätsverbrechern vorgenommen.

Dabei wurde der Verbrecher zuerst mit ausgestreckten Armen und Beinen auf den Boden gelegt und seine Hände und Füße an Pflöcken festgebunden; unter die Glieder und den Körper kamen Hölzer, so dass er völlig hohl lag.

Der Scharfrichter zerstieß ihm dann mit einem Rad sämtliche Glieder und das Rückgrat. Der Sterbende oder auch schon Tote wurde dann durch die Speichen des Rades geflochten und das Rad steckte man auf den Galgen oder einen Pfosten. Brach man beim Rädern zuerst die Knochen der Arme, der Beine usw., trat der Tod sehr langsam ein, und häufig lebte der Verurteilte noch, wenn er auf das Rad geflochten wurde.

Strafrecht Rädern lehnswesen.de
Verbrennen

Grundgedanke dieser Strafe war es, den Verbrecher, dessen Tat als besonders abscheulich erschien, völlig vom Erdboden zu tilgen.

Die Hinrichtung durch Feuer wurde örtlich und auch nach dem Tatbestand unterschiedlich durchgeführt. Zum einen wurde der Delinquent mit gebundenen Gliedern auf einen Scheiterhaufen gelegt, zum anderen an einen Pfahl festgebunden und das Feuer um ihn herum gelegt. Zum dritten wurde er auf einer Leiter angebunden, hochgestellt und mit der Leiter in den vollauflodernden Scheiterhaufen gestoßen. Besondere Gnadenerweise waren beim Verbrennen wie beim Rädern, wenn der Scharfrichter den Verurteilten heimlich erdrosselte, erstach oder ihm beim Verbrennen ein Säckchen Schießpulver um den Hals band.

Strafrecht Verbrennen lehnswesen.de
Vierteilen

Die Alemannen vollzogen diese Strafe für Verräter mit der Axt.

Wohl bekannter ist jedoch die Art, bei der Arme und Beine des Verurteilten an den Schweif von Pferden gebunden und diese dann auseinander getrieben wurden. Hierbei wurde der Delinquent buchstäblich zerrissen. Im Mittelalter und der Neuzeit wurde diese Strafe aber fast immer erst nach vorheriger Tötung des Verurteilten vollzogen.

Quelle: http://www.lehnswesen.de/page/html_strafrecht.html
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Essen, Frauen, NES, Pferde, USA





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